Im Rahmen von Flugbuchungen legen nahezu alle Fluggesellschaften in ihren AGB/ABB fest, dass Fluggäste bereits zum Zeitpunkt der Buchung für sämtliche Kosten aus Flugschein, Umsatzsteuer, Passagierentgelt, Sicherheitsentgelt und Luftsicherheitsgebühr aufkommen müssen. Da alle Airlines auf Vorausleistung bestehen, liegt das Risiko, die Gelder im Falle der Insolvenz der Airline zurückzuerhalten, beim Fluggast.
von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reiserecht und Luftverkehrsrecht)
MA 2009 (Ma) Nahezu alle Fluggesellschaften bestehen bei Flugbuchung auf Vorleistung durch den Fluggast. Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen legen Fluggesellschaften fest, dass der buchende Fluggast bereits Wochen oder gar Monate vor Inanspruchnahme der Beförderungsleistung aus einem Flug die Kosten aus der Flugbuchung vorauszuleisten hat. Das diese Vorausleistung ein Risiko birgt, ist den wenigsten Fluggästen bewusst.
Ehemalige Kunden der slowakisch-österreichischen Fluggesellschaft SkyEurope Airlines, a.s. wurden an den Flughäfen Amsterdam, Athen, Paris, Split oder Barcelona abgewiesen und konnten ihre gebuchten und bezahlten Flüge nicht wahrnehmen. Die Passagiere mussten auf eigene Kosten neue Flüge nach Wien, Prag oder Bratislava buchen. Viele werden sich beim Blick auf die Webseite der Airline die Augen gerieben haben. Nach dem Slogan "Neuer Look, neuer Service, neue Wirkung - Your best value in the sky" erscheint ein Hinweis, dass die Fluggesellschaft SkyEurope ihren Betrieb einstellen musste.

Folgt der Fluggast dem Hinweis, findet er die Information, dass die Airline "mit dem tiefsten Bedauern [...] mitzuteilen [hat], dass SkyEurope den Verkauf und Betrieb mit sofortiger Wirkung einstellen muss." Was die Insolvenz für den Kunden praktisch bedeutet, lässt sich leicht anhand der weiteren Hinweise erahnen:
"Wer Flüge mittels Kreditkarte bezahlt hat, sollte sich an die Bank wenden, welche die Kreditkarte ausgestellt hat und bei ihr um Refundierung für nicht konsumierte SkyEurope-Flüge ansuchen".

"Wenn Sie ohne Kreditkarte direkt an SkyEurope gezahlt (z.B. mit Banküberweisung oder in bar) haben, bedauern wir mitteilen zu müssen, dass eine Refundierung nicht möglich sein könnte." Die Hinweise lassen sich für Kunden der Airline, die ihre Flüge bereits durch Vorleistung bezahlt haben, kurz übersetzen: Ihr Geld ist weg.
Fluggäste sollten im Rahmen von Flugbuchungen genau untersuchen, wem sie Gelder in Vorausleistung anvertrauen. Im Rahmen der Anmeldung der Forderungen zur Tabelle beim Insolvenzverwalter sind die Chancen auf Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen verschwindend gering.
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Beiträge Flug verpasst, Buchung storniert - Erstattung der Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen, EuGH: Vorschriften über Handgepäck und Reisegepäck am Flughafen nicht bindend und dass Sie als Reisender im Falle von schweren Reisemängeln den gesamten Reisepreis zurückverlangen können.
Jan Bartholl
Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht
MA 2009 (ma/09)
www.ra-janbartholl.de
E-Mail: info (at) ra-janbartholl.de

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Markiert als Artikel über die Ansprüche von Fluggästen und Verbrauchern im Falle des Verpassens eines Fluges, der Stornierung einer Buchung oder des No Show. Der Artikel beschäftigt sich mit vertragsrechtlichen Problemen der Haftung von Fluggesellschaften für die Erstattung vorausgezahlter Beträge für Steuern, Gebühren und sonstige Entgelte. Zu diesem Thema finden Sie weitere Informationen unter Haftungsrecht, Reiserecht, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, europäische Fluggastrechte, Urlaubsrecht, Musterbrief, Musterschreiben, Ansprüche auf Entschädigung, Schadensersatz.
Links: Flug verpasst, Buchung storniert - Erstattung der Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen
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